BUND NRW Landesarbeitskreis Verkehr

Moratorium zu Straßenbauten und neues Gutachten bestätigt - der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist verfassungswidrig

26. November 2021 | Straßenplanung, Fußverkehr, Mobilitätswende

BUND-Landesdelegiertenversammlung fordert Moratorium für die Planung von Bundesstraßen und Autobahnen.

Wir fordern die kommende Bundesregierung und den Bundestag auf, den Straßenanteil des Bundesverkehrswegeplans 2030 sofort auszusetzen und zu einem integrierten Mobilitätsplan auf Basis eines konsequent am Klimaschutz ausgerichteten Bundesmobilitätsgesetzes umzubauen. Der Beschluss der Landesdelegiertenversammlung soll als Aufforderung an den Bundestag und die aktuell verhandelnden potentiellen Koalitionspartner der neuen Bundesregierung weitergetragen werden. Ebenso fordern wir die Landesregierung und den Landtag von NRW auf, mit dem Straßenteil des Landesstraßenbedarfsplans entsprechend zu verfahren und den Bau neuer Fernstraßen in NRW zu stoppen.

Auszug aus der Begründung:
Laut Klimaschutzprogramm 2030 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit entfallen fast 30 % des nationalen Endenergieverbrauchs auf den Sektor Verkehr. Davon fußen über 90 % auf der Verbrennung von fossilem Erdöl.

Die verkehrsbedingten Treibhausgas‐Emissionen lagen im Jahr 2018 mit 162 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten immer noch etwa auf dem Niveau des Jahres 1990 und entsprechen fast einem Fünftel an den gesamten Treibhausgas‐Emissionen in Deutschland (BMU, Oktober 2019).

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2021 ein historisches Urteil gefällt: Klimaschutz ist ein Grundrecht. Freiheit bedeutet, die zukünftigen Generationen nicht zu schädigen.

Zur Übersicht