BUND NRW Landesarbeitskreis Verkehr

Interessante Links

Die Liste wird sukkzessive ergänzt.

Verkehrswende oder Mobilitätswende – was ist der Unterschied?

Land legt neues 10-Punkte-Programm zur Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau von Verkehrsinfrastruktur vor

Gesetze

§ 49 StrWG NRW – Radverkehrsnetze

(1) Die Gemeinden sollen in Abstimmung mit den anderen Trägern der Straßenbaulast darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes Netz für den Radverkehr im Gemeindegebiet geschaffen wird.
(2) In gleicher Weise sollen die Kreise darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes überörtliches Netz für den Radverkehr geschaffen wird.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167317,60

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen § 24 Anregungen und Beschwerden

(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=472813